Frist für Nachhaltigkeitszertifikate verschoben
Die Nachhaltigkeitskriterien gelten für Biomasse nun doch erst ab 1. Januar 2011. Der Bundestag hat der Fristverlängerung zugestimmt. Jetzt muss nur noch der Bundesrat das Gesetz am 9. Juli billigen, so dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten kann und Engpässe vermieden werden. Bisher schrieben das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die Nachhaltigkeitsverordnung vor, dass Strom aus flüssiger Biomasse ab dem 1. Juli 2010 nur noch nach dem EEG vergütet werden kann, wenn die flüssige Biomasse nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Mit dem Aufschub bis Januar will die Regierung Landwirten, Agrarhandel und den Ölmühlen mehr Zeit für die Zertifizierung geben.
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