GVO: Mühlen fordern generelle Lösung
Die Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnischveränderte
Organismen (GVO) sollte auch für Lebensmittel
aufgehoben werden. Der Verband Deutscher
Mühlen (VDM) fordert, die für Futtermittel beschlossene
„technische Lösung" für Spuren von GVO auch auf
den Lebensmittelbereich auszudehnen. Am 22. Februar
2011 hatte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit beschlossen, für nicht zugelassenen
GVO in Futtermitteln eine Nachweisgrenze
von 0,1% einzuführen. „Die getroffene Einigung bei Futtermitteln
zeigt, dass sich die Nulltoleranz überlebt hat".
Alle Lebensmittelunternehmer seien durch Funde zufälliger
GVO-Spuren bedroht, so der VDM. Eine Trennung der
Regelungen für Futter- und Lebensmittel sei gerade für
Getreide sinnlos, da bei Produktion, Transport und Handel
die spätere Verwendung häufig nicht klar sei. Besonders
durch die internationalen Warenströme entstehen für die
Mühlen durch geringste Spuren nicht zugelassener GVO
unabsehbare Haftungsrisiken, betont der VDM. Daher
dürften sich die politischen Entscheidungsträger „nicht
auf dem Ergebnis für Futtermittel ausruhen". Auch für den
Lebensmittelbereich müsse endlich Rechtssicherheit geschaffen
werden.
Quelle: vdaw
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