GVO: Mühlen fordern generelle Lösung

24.03.2011

Die Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnischveränderte Organismen (GVO) sollte auch für Lebensmittel aufgehoben werden. Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) fordert, die für Futtermittel beschlossene „technische Lösung" für Spuren von GVO auch auf den Lebensmittelbereich auszudehnen. Am 22. Februar 2011 hatte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit beschlossen, für nicht zugelassenen GVO in Futtermitteln eine Nachweisgrenze von 0,1% einzuführen. „Die getroffene Einigung bei Futtermitteln zeigt, dass sich die Nulltoleranz überlebt hat". Alle Lebensmittelunternehmer seien durch Funde zufälliger GVO-Spuren bedroht, so der VDM. Eine Trennung der Regelungen für Futter- und Lebensmittel sei gerade für Getreide sinnlos, da bei Produktion, Transport und Handel die spätere Verwendung häufig nicht klar sei. Besonders durch die internationalen Warenströme entstehen für die Mühlen durch geringste Spuren nicht zugelassener GVO unabsehbare Haftungsrisiken, betont der VDM. Daher dürften sich die politischen Entscheidungsträger „nicht auf dem Ergebnis für Futtermittel ausruhen". Auch für den Lebensmittelbereich müsse endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.
Quelle: vdaw

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