Zollfreier Import von Getreide bleibt bestehen

17.06.2011

Weizen und Gerste können weiterhin zum Nullzollsatz in die EU eingeführt werden. Die EU-Kommission hat die Regelung zur Aussetzung des Einfuhrzolls auch für Futtergetreide verlängert. Die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2011 begründete die EU-Kommission mit der knappen Futtermittelversorgung in der EU, an der auch die anstehende Ernte wahrscheinlich nichts grundlegend ändern wird. Die zollfreien Einfuhren von Weizen einfacherer und mittlerer Qualität sowie von Gerste sind im Rahmen von Kontingenten möglich. Den Verkauf von Gerste aus der Intervention hat die EU-Kommission eingestellt.

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