Honig von GVO Pflanzen nicht kennzeichnungspflichtig

13.03.2014

Seit kurzem versuchen Organisationen wie foodwatch Stimmen zu sammeln, um zu verhindern, daß Honig, der Pollen von GVO Pflanzen enthält, nicht gekennzeichnet werden soll.
Die EU Kommission glänzt immer wieder durch sehr konzernfreundliche Politik.
Dies wird nun wieder am Beispiel Ihrer Empfehlung deutlich, Honig, der beispielsweise überwiegend von GVO Raps stammt, als natürlichen Ursprungs einzustufen und damit nicht kennzeichnungenspflichtig.
Damit könnte der Verbraucher nicht selbst entscheiden, ob er GVO Produkte möchte oder nicht.
Selbst die Herkunftskennzeichnung lässt keinen Rückschluss auf GVO Freiheit zu.
Gestern wurde auch ein Antrag der Bündnis90/Grünen im Agrarausschuß abgelehnt, gegen den Vorschlag der EU Kommission zu stimmen. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit Ihrer Mehrheit ab.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf:
http://www.foodwatch.org/de/

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