Neue Zusatzbestimmungen für Bio in Kraft
Seit 01.09.2014 sind die neuen Zusatzbestimmungen im Handel mit Biogetreide und verwandten Produkten in Kraft.
Diese ersetzen die erste Ausgabe der Hamburger Getreidebörse aus dem Jahre 2004. Nach langen Verhandlungen zwischen Handel und Verarbeitung trägt die neue Ausgabe vielen notwendigen Reformen im Umgang mit Biogetreide Rechnung.
Letztlich schaffen die überarbeiteten Bestimmungen einen neuen Rahmen für den Handel im Bereich Biogetreide und gibt den Handelspartnern bessere Möglichkeiten, Konflikte zu minden oder vermeiden.
Jedoch darf man nicht vergessen, dass Einheitsbedingungen oder hier die Zusatzbestimmungen, sofern vereinbart, nicht jeden Fall der Abwicklung griffig abdecken. Letztlich wird unser Handeln geprägt von der Seriösität und dem Willen, lösungsorientiert und sachlich Probleme zu besprechen.
Der Prozess zur Optimierung der Zusatzbestimmungen muss und wird weitergeführt werden.
Insbesondere das Thema der Pestizidrückstände bedarf der Schärfung mit Augenmaß.
Klaus Bergmann
« zurück


