GVO: Nationale Verbote in der EU möglich
Nach langen Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten der EU auf ein neues Verfahren geeinigt, mit denen die europäischen Mitgliedsländer eigene nationale Anbauverbote für gentechnisch manipulierte Organismen (GMO) erlassen können.
Insgesamt wurde 4 Jahre lang zwischen den Mitgliedstaaten um das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau von GV-Pflanzen verhandelt.
Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nun den Anbau von GVO verbieten, ohne dafür wissenschaftliche Erkenntnisse über Umwelt- oder Gesundheitsrisiken anführen zu müssen. Somit reicht beispielsweise die einfache Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung für ein dauerhaftes Verbot. Eine harte Auseinandersetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) um die richtige Einschätzung von möglichen Umweltrisiken wird in dem gefundenen Kompromiss vermieden. Die generelle Deutungshoheit über die Umwelt- und Gesundheitsrisikenbleibt aber der EFSA überlassen.
Auch bleibt es bei einem zweistufigen Genehmigungsverfahren für den Anbau von GVO.
kb
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