GVO: Nationale Verbote in der EU möglich

04.12.2014

Nach langen Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten der EU auf ein neues Verfahren geeinigt, mit denen die europäischen Mitgliedsländer eigene nationale Anbauverbote für gentechnisch manipulierte Organismen (GMO) erlassen können. Insgesamt wurde 4 Jahre lang zwischen den Mitgliedstaaten um das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau von GV-Pflanzen verhandelt. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nun den Anbau von GVO verbieten, ohne dafür wissenschaftliche Erkenntnisse über Umwelt- oder Gesundheitsrisiken anführen zu müssen. Somit reicht beispielsweise die einfache Ablehnung der Gentechnik durch die Bevölkerung  für ein dauerhaftes Verbot. Eine harte Auseinandersetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) um die richtige Einschätzung von möglichen Umweltrisiken wird in dem gefundenen Kompromiss vermieden. Die generelle Deutungshoheit über die Umwelt- und Gesundheitsrisikenbleibt aber der EFSA überlassen. Auch bleibt es bei einem zweistufigen Genehmigungsverfahren für den Anbau von GVO.
kb

« zurück

Mühlen warnen vor Engpässen

29.10.2021
 Die Getreide-Verarbeiter fordern von ihren Kunden, höhere Mehlpreise zu akzeptieren. Fehlende ...
Mehr lesen »

Warnung vor Betrugsvariante: Einkäufe bei ukrainischen Handelsvermittler

16.09.2021
aus aktuellem Anlass warnt die IHK  vor der Betrugsmasche von Internetkriminellen, die als ukrainische ...
Mehr lesen »

Einschätzung der Erntesituation 2021 durch swiss granum

14.09.2021
Swiss granum, die Branchenorganisation Getreide, Ölsaaten und Eiweisspflanzen, hat Ende August gestützt auf ...
Mehr lesen »

}