Rückstände von Chlorpyriphos bald verboten

19.02.2020

 Das Insektizid Chlorpyriphos ist seit kurzem in der EU verboten. Jetzt wird auch die Regelung für Rückstände in Nahrungs- und Futtermitteln angepasst. EU-Waren und Importe werden dabei gleichbehandelt.
Im PAFF-Ausschuss stimmten die EU-Mitgliedstaaten für neue höchstzulässige Rückstandswerte (MRL) für Chlorpyriphos. Die neuen Werte liegen an der Nachweisgrenze, was einem Verbot gleichkommt. Die Zulassung für Chlorpyriphos endet in Januar. Lagerbestände dürfen noch drei Monate lang verkauft und verwendet werden. Der Wirkstoff schädigt nach Einschätzung der Europäischen Lebensmittelbehörde (Efsa) das Erbgut und die Nerven, besonders bei Kindern. Mit einer Übergangsfrist von drei Monaten dürfen nun auch keine Lebensmittel und Futtermittel mehr mit Rückständen von Chlorpyriphos verkauft werden. Das Verbot gilt für Produkte aus der EU und für importierte Ware.

Quelle: agrarzeitung


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